Im Folgenden möchten wir Sie über die Bedeutung verschiedener Gütesiegel, Kennzeichen, Zulassungen und weiterer Schlagworte informieren, die häufig im Bereich der Verlegewerkstoffe genannt werden oder auf Etiketten und Produktdatenblättern zu finden sind.
Für die Nutzer von Wohnräumen sind die Themen Schadstofffreiheit bzw. Emissionsarmut und Wohngesundheit sehr wichtig. Mit entsprechenden Emissionssiegeln wie dem EMICODE oder dem Blauen Engel können die Hersteller Nachweise über die Erfüllung strenger Anforderungen erbringen.
Um die Nachhaltigkeit von gesamten Gebäuden systematisch zu fördern und zu dokumentieren, hat sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Gebäudezertifizierungssystemen etabliert. Nachfolgend haben wir die in Deutschland aber auch in Europa relevanten Gebäudezertifizierungssysteme DGNB und BREEAM beschrieben. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass nicht die einzelnen Produkte zertifiziert werden, sondern das gesamte Gebäude. Bauprodukte müssen jeweils bestimmte Kriterien erfüllen um in diesen nachhaltigen Gebäuden eingesetzt werden zu dürfen.
Der EMICODE beschreibt das Emissionsverhalten von Verlegewerkstoffen und anderen Bauprodukten über die Zuordnung zu den Emissionsklassen EC 1 Plus bis EC 2 (Reihenfolge entsprechend zunehmender Emissionshöhe). Praktische Bedeutung haben dabei nur die Klassen EC 1 Plus (sehr emissionsarm Plus) und EC 1 (sehr emissionsarm). Der EMICODE ist bei Verlegewerkstoffen das Umweltzeichen mit der größten Verbreitung. Die Kennzeichnung erfolgt freiwillig durch die Hersteller nach entsprechender Produktemissionsprüfung und Lizenzvergabe durch die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV). Der EMICODE ist das einzige Gütesiegel für Verlegewerkstoffe, bei dem Produkte auf dem freien Markt eingekauft und in einem Prüfinstitut auf die Einhaltung der EMICODE-Auslobung überprüft werden. Bei Verstößen drohen Sanktionen für die Hersteller bis hin zum Entzug der EMICODE-Lizenz.
Hier geht's zum Emicode Video.

Der Blaue Engel wird für unterschiedliche Produktkategorien nach jeweils hierfür relevanten Prüfkriterien vergeben. Parkettlacke werden nach DE-UZ 12a geprüft, Parkettklebstoffe nach DE-UZ 113. Nach externer Prüfung des Emissionsverhaltens sowie Erfüllung weiterer Auflagen zu Inhaltsstoffen und Gebinde- bzw. Datenblatt-Hinweisen wird die Blaue Engel-Lizenz durch das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) erteilt. Die Kennzeichnung mit dem Blauen Engel erfolgt freiwillig. Beim privaten Endverbraucher ist er das Umweltzeichen mit dem größten Bekanntheitsgrad.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Blauen Engel.

Über die CE-Kennzeichnung bestätigt der Produkthersteller, dass sein Produkt die Vorgaben der zugrundeliegenden europäischen Norm erfüllt. Produkte, für die eine harmonisierte EN-Norm (oder ETAG) vorliegt, müssen CE-gekennzeichnet werden, und der Hersteller muss qualitätssichernde Maßnahmen nachweisen. Die CE-Kennzeichnung auf der Produktverpackung gibt die wesentlichen technischen Leistungsmerkmale eines Produktes wieder, wie z.B. die Druckfestigkeit eines Estrichs. Beispiele aus dem Bereich Verlegewerkstoffe sind Estrichmörtel (→ DIN EN 13813) oder Fliesenkleber (→ DIN EN 12004). Die CE-Kennzeichnung ist für sich genommen kein Qualitätsmerkmal eines Produktes. Mit der Kennzeichnung übernimmt der Hersteller jedoch die Verantwortung dafür, dass alle deklarierten Leistungsmerkmale überwacht und dauerhaft eingehalten werden. Darüber hinaus muss der Hersteller seinen Kunden für alle CE-gekennzeichneten Bauprodukte eine sogenannte Leistungserklärung bereitstellen (in der Regel über die Website), in der die wesentlichen Leistungen des Produktes ebenfalls deklariert sind.

Das Übereinstimmungszeichen (abgekürzt auch Ü-Zeichen) kennzeichnet die Verwendbarkeit eines Bauprodukts in Deutschland. Die Ü-Kennzeichnung belegt, dass das jeweilige Produkt nationale bauaufsichtlichen Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zum Nachweis bestimmter Produkteigenschaften erfüllt. Dies betrifft beispielsweise Bodenbelags- oder Parkettklebstoffe oder Parkettlacke und Öle, für die seit ca. 10 Jahren in Deutschland eine Zulassungspflicht gilt, wenn diese Produkte in Aufenthaltsräumen verarbeitet werden sollen. Im Fall der Klebstoffe oder Parkettlacke wird die Zulassung erteilt, wenn bestimmte Anforderungen an das Emissionsverhalten durch eine entsprechende Emissionsprüfung nachgewiesen wurden.
Nicht mehr zulässig ist hingegen die langjährige Praxis des DIBt, Produkte, die bereits mit dem CE-Kennzeichen versehen sind, zusätzlich bauaufsichtlich zu regeln, wie dies beispielsweise bei Bodenbelägen und Parkett der Fall war. Mit dem Urteil C-100/13 des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Oktober 2014 sind solche nationalen Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte (CE-gekennzeichnete) Bauprodukte nicht mehr zulässig. Die Ü-Kennzeichnungspflicht für solche Produkte ist daher seit dem 16.10.2016 entfallen.

In Frankreich müssen Bauprodukte seit Januar 2012 entsprechend ihrer Emissionen eingestuft und mit einer der Emissionsklassen A+, A, B oder C gekennzeichnet werden, wobei A+ für die beste und C für die schlechteste Emissionsklasse steht. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Bauprodukte, die dauerhaft im Innenraum verarbeitet werden. Der Hersteller stuft sein Produkt auf Basis einer definierten Produkt-Emissionsprüfung in eine der vier Emissionsklassen ein.

Die deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.) vergibt im Rahmen des Nachhaltigen Bauens das Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen. Die DGNB hat ein Gebäudezertifizierungssystem entwickelt, das Gebäude umfassend bewertet. Es bewertet gleichsam die ökologischen, soziokulturellen sowie die ökonomischen Aspekte eines Gebäudes. Im Vergleich zu anderen Gebäudezertifizierungssystemen (LEED, BREEAM) setzt sich das DGNB-Gütesiegel sehr intensiv mit der Ökonomie eines Bauwerks auseinander. Bauwerke können je nach erreichter Gesamtpunktzahl mit DGNB-Platin, -Gold und –Silber ausgezeichnet werden.
Damit Bauprodukte bei DGNB-Bauvorhaben eingesetzt werden dürfen, müssen diese bestimmte Kriterien erfüllen. Bei der DGNB ist der Einfluss der Produkte auf die Innenraumluftqualität von großer Bedeutung. Dafür können die einzusetzenden Produkte vier verschiedene Qualitätsstufen erreichen, wobei 1 die niedrigste und 4 die beste Qualitätsstufe ist. Daneben wird im DGNB-System eine Ökobilanz für das Gesamtgebäude erstellt. Hierbei spielen EPDs eine Rolle.
UZIN UTZ ist seit 2008 DGNB-Mitglied.

BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) ist ein Gebäudezertifizierungssystem das ursprünglich aus Großbritannien stammt, das sich aber mittlerweile in vielen Ländern etabliert hat. Das Bewertungssystem liefert eine umfassende Betrachtung ökologischer und soziokultureller Aspekte der Nachhaltigkeit von Gebäuden. Gebäude können dabei die BREEAM-Kriterien „erfüllt, gut, sehr gut, ausgezeichnet und hervorragend“ erfüllen.
Auch BREEAM stellt an Produkte Anforderungen, die sich hauptsächlich auf die Innenraumluftqualität beziehen. Des Weiteren werden bestimmte gesundheitsgefährdende Substanzen vom Einsatz in BREEAM-Bauvorhaben ausgeschlossen.
GEBÄUDEZERTIFIZIERUNGEN
Um die Nachhaltigkeit von gesamten Gebäuden systematisch zu fördern und zu dokumentieren, hat sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Gebäudezertifizierungssystemen etabliert. Nachfolgend haben wir die in Deutschland aber auch in Europa relevanten Gebäudezertifizierungssysteme DGNB, LEED und BREEAM kurz beschrieben. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass nicht die einzelnen Produkte zertifiziert werden, sondern das gesamte Gebäude. Bauprodukte müssen jeweils bestimmte Kriterien erfüllen um in diesen nachhaltigen Gebäuden eingesetzt werden zu dürfen.

Die deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.) vergibt im Rahmen des Nachhaltigen Bauens das Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen. Die DGNB hat ein Gebäudezertifizierungssystem entwickelt, das Gebäude umfassend bewertet. Es bewertet gleichsam die ökologischen, soziokulturellen sowie die ökonomischen Aspekte eines Gebäudes. Im Vergleich zu anderen Gebäudezertifizierungssystemen (LEED, BREEAM) setzt sich das DGNB-Gütesiegel sehr intensiv mit der Ökonomie eines Bauwerks auseinander. Bauwerke können je nach erreichter Gesamtpunktzahl mit DGNB-Platin, -Gold und –Silber ausgezeichnet werden.
Damit Bauprodukte bei DGNB-Bauvorhaben eingesetzt werden dürfen, müssen diese bestimmte Kriterien erfüllen. Bei der DGNB ist der Einfluss der Produkte auf die Innenraumluftqualität von großer Bedeutung. Dafür können die einzusetzenden Produkte vier verschiedene Qualitätsstufen erreichen, wobei 1 die niedrigste und 4 die beste Qualitätsstufe ist. Daneben wird im DGNB-System eine Ökobilanz für das Gesamtgebäude erstellt. Hierbei spielen EPDs eine Rolle.
UZIN UTZ ist seit 2008 DGNB-Mitglied.

LEED ist ein US-amerikanisches Gebäudezertifizierungssystem, das international verwendet wird. LEED steht für „Leadership in Energy and Environmental Design“. Das Bewertungssystem setzt Standards für ökologisch und soziokulturell leistungsstarke Gebäude.
Bauprodukte müssen bestimmte Anforderungen an den VOC-Gehalt und auch seit der letzten Überarbeitung des LEED-Systems an die Innenraumluftqualität erfüllen. Des Weiteren gibt es Anforderungen an die Herkunft sowie an den Recycling-Anteil der eingesetzten Materialien.
Produkte, die auf der Verpackung oder im Produktdatenblatt mit dem Button „LEED contributing Produkt“ gekennzeichnet sind, erfüllen die VOC- und Innenraumluftanforderungen nach LEED und sind damit auch für LEED-Bauvorhaben bestens geeignet.
BREEAM (Building Research Establishment Environmental Assessment Method) ist ein Gebäudezertifizierungssystem das ursprünglich aus Großbritannien stammt, das sich aber mittlerweile in vielen Ländern etabliert hat. Das Bewertungssystem liefert eine umfassende Betrachtung ökologischer und soziokultureller Aspekte der Nachhaltigkeit von Gebäuden. Gebäude können dabei die BREEAM-Kriterien „erfüllt, gut, sehr gut, ausgezeichnet und hervorragend“ erfüllen.
Auch BREEAM stellt an Produkte Anforderungen, die sich hauptsächlich auf die Innenraumluftqualität beziehen. Des Weiteren werden bestimmte gesundheitsgefährdende Substanzen vom Einsatz in BREEAM-Bauvorhaben ausgeschlossen.